vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Umfang sonstiger Rechte von Gewerbetreibenden

JudikaturThomas KurzRPA 2010, 193 Heft 4 v. 1.9.2010

GewO 1994 § 32, GewO 1994 § 99, BVergG § 129 Abs 1 Z 2

§ 32 Abs 1 Z 1 GewO 1994 erlaubt allen Gewerbetreibenden und damit auch dem Baumeister unter anderem, Leistungen anderer Gewerbe, die die eigene Leistung wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, „in geringem Umfang“ zu erbringen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte