1. Einleitung
Die Bedeutung von ausschreibungspflichtigen Sachverhalten im Gesundheitsbereich hat in den letzten Jahren eine beträchtliche Aktualität erfahren. Die Vergabekontrollbehörden wurden mit zahlreichen Anträgen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung konfrontiert. Neben Krankenkassen war zB auch die Österreichische Apothekerkammer Antragsgegnerin. Die folgenden Seiten sollen insbesondere eine Übersicht über die bis dato durchgeführten wesentlichen Nachprüfungs- bzw Feststellungsverfahren geben und die interessantesten Eckpunkte/Rechtssätze (hinsichtlich Auftraggebereigenschaft, Vergabeverfahren und Auftragsgegenstand, Bejahung bzw Verneinung eines Direktverrechnungsvertrages, Ausschließlichkeitsrecht) aus den Verfahren anführen.