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Der Verlust eines Referenzprojekts ist bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2010/12RPA 2010, 112 Heft 2 v. 1.4.2010

BVA, 09.02.2010, N/0008-BVA/02/2010-EV7

BVergG § 329 Abs 1

Es besteht kein Zweifel daran, dass der gegenständliche Auftrag für die Antragstellerin ein wichtiges Referenzprojekt darstellt. Beim Verlust eines Referenzprojektes handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um einen im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigenden (Vermögens)Nachteil (siehe etwa BVA 21.2.2007, N/0012-BVA/07/2007-EV13; BVA 18.11.2008, N/0145-BVA/09/2008-EV14; BVA 16.12.2009, N/0123-BVA/09/2009-EV19).

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