BVergG 2006 § 230, BVergG 2006 § 257 Abs 1 Z 2
Bieter haben eignungsrelevante Subunternehmer selbst dann bekannt zu geben, wenn diese nur unwesentliche Leistungsteile erbringen. Dies trifft jedenfalls auch auf von Personalüberlassungsfirmen beigestelltes Personal zu, welches eine spezielle Ausbildung zu absolvieren hat.