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BVA: Ausschluss wegen „Vorbefassung“ entsprechend Festlegungen des Auftraggebers

JudikaturMartin Stempkowski , Kerstin HolzingerRPA 2010, 84 Heft 2 v. 1.4.2010

BVergG 2006 § 20 Abs 1, BVergG 2006 § 187 Abs 1

Vom Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen festgelegte Ausschlussgründe wegen aktueller oder früherer Tätigkeit für den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem zu vergebenden Auftrag sind zum Schutz des Wettbewerbs tendenziell weit auszulegen.

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