BVergG 2002 § 1, BVergG 2002 § 2, BVergG 2002 § 4, BVergG 2002 § 5, Art 1 lit a RL 93/36/EWG , Art 1 lit a RL 77/62/EWG
Die das Gemeinschaftsrecht umsetzenden Begriffe des „entgeltlichen Auftrages“ sind - im Sinne eines funktionellen Auftragsbegriffs - weit auszulegen, um dem Zweck des europäischen Vergaberechts zum Durchbruch zu verhelfen.