VwGH, 30.09.2009, AW 2009/04/0030
VwGG § 30 Abs 2
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nicht Sache des Provisorialverfahrens nach § 30 Abs 2 VwGG ist, bereits die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides zu prüfen (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 21. August 2009, AW 2009/04/0061, mwN).