1. Einleitung
Das Erkenntnis des VwGH vom 28. März 2008, 2005/04/0013,1) öffnet Auftraggebern neue Möglichkeiten, Auswahlentscheidungen zu treffen. Erstmals hatte sich der VwGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Anwendung des Loses bei der Auswahl der Bieter für die Fortsetzung eines Vergabevorgangs in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung nach einem gescheiterten offenen Verfahren zulässig ist. Als Voraussetzung hatte er auch die Frage zu beantworten, ob in einem solchen Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung alle Bieter des offenen Verfahrens zur Angebotsabgabe aufzufordern sind. Schließlich musste er die Wahl des Vergabeverfahrens beurteilen. Dieses Erkenntnis ist zwar zum BVergG 2002 ergangen, hat aber nichts an Aktualität verloren, da sich die Inhalte der maßgeblichen Bestimmungen nicht geändert haben.