Der Schaffung oder Ausweitung von Dienstleistungsmonopolen sind sowohl europa- als auch verfassungsrechtliche Schranken gesetzt. Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit diesem Thema bot zuletzt eine Novelle des Finanzprokuraturgesetzes. Das gesetzlich verankerte Prozessvertretungsmonopol der Finanzprokuratur sollte auf die Rechtsberatung ausgeweitet werden. Über die Novelle wurde eine öffentliche Diskussion geführt, in welcher neben anderen Aspekten auch die Frage nach der Zulässigkeit der Ausweitung des Monopols aufgeworfen wurde. Das Beratungsmonopol ist, wie es derzeit aussieht, gefallen. Die Novelle soll dennoch zum Anlass genommen werden, die grundlegenden Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Ausweitung eines Dienstleistungsmonopols zu untersuchen.