EuGH, 21.02.2008, Rs C-412/04 Kommission/Italien
Es ergibt sich aus Art 6 Abs 3 der RL 93/37/EWG für den Fall, dass ein Bauwerk aus mehreren Losen besteht, für die jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird, dass der Wert eines jeden Loses bei der Errechnung des Betrags berücksichtigt werden muss, der in Art 6 Abs 1 angegeben ist und nach dem sich richtet, ob die Richtlinie auf alle Lose anwendbar ist oder nicht. Ferner dürfen gemäß Art 6 Abs 4 der RL 93/37/EWG Bauwerke oder Bauaufträge nicht in der Absicht aufgeteilt werden, sie der Anwendung dieser Richtlinie zu entziehen.