EuGH, 21.02.2008, Rs C-412/04 Kommission/Italien
Art 43 EG, Art 49 EG
Erstens ist festzustellen, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber ausdrücklich die Grundsatzentscheidung getroffen hat, Aufträge unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts von der von ihm eingeführten Bekanntmachungsregelung auszunehmen, und folglich keinerlei spezifische Verpflichtung für sie angeordnet hat.