Tätigkeitsbericht
- REISNER, DAS BUNDESVERGABEAMT IM JAHR 2007
Judikatur
-
- RPA-Slg-Int
- Abgrenzung Bauauftrag - Dienstleistungsauftrag
- Keine zwingende Bekanntmachung unterhalb der Schwellenwerte
- Gebot zur Zusammenrechnung aller Lose
- Neutralisierung des Wissensvorsprungs eines Bieters
- Keine militärische Beschaffung allein wegen der militärischen Nutzbarkeit des für zivile Zwecke angeschaffen Gutes
-
- RPA-Slg
- Abgrenzung von Bundes- und Landeszuständigkeit nach der Zuordnung des Rechtsträgers
- Weitere Anwendbarkeit aufgehobener Normen
- Kein Widerruf bei korrigierbarem Fehler des Auftraggebers bei der Angebotsbewertung
- Nicht-Ausscheiden eines Angebotes stellt keine Willenserklärung dar
- Nichtausfüllen von Formblättern stellt unbehebbaren Mangel dar
- Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen
- Aussetzen der Angebotsfrist ist geeignete Maßnahme
- Ein Begehren ist erst mit tatsächlichem Einlangen bei der Behörde anhängig
- Gebühr für Besprechung mit Senat ist Mühewaltung zuzurechen
- PAPST, VwGH: EIN FUSSBALLVEREIN, DER IN WIRTSCHAFTLICHER KONKURRENZ ZU ANDEREN SPORTVEREINEN STEHT, FÄLLT NICHT UNTER DEN GELTUNGSBEREICH DES BVERGG 2002
- HOFER, BVA: DIE ÖBB-IMMOBILIENMANAGEMENT GMBH IST ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBERIN UND BEIM PROJEKT „BAHNHOF-CITY WIEN“ SEKTORENAUFTRAGGEBERIN
- KEISLER, BVA: ZUR ERMESSENSAUSÜBUNG BEI DER INANSPRUCHNAHME DES WIDERRUFSGRUNDES GEMÄSS § 139 ABS 2 Z 2 BVERGG
- STIEFELMEYER, NICHTIGERKLÄRUNG DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG WEGEN VERGABERECHTSWIDRIGER ANGEBOTSPRÜFUNG
- FRAUENBERGER-PFEILER, EuGH: GEHEIMNISSCHUTZ BEI BEWEISAUFNAHME UND AKTENEINSICHT IN DER VERGABEKONTROLLE
- GRASBÖCK, SCHLUSSANTRÄGE EuGH: ZUR AUSSCHREIBUNGSPFLICHT BEI DER VERGABE VON NACHRICHTENAGENTURDIENSTLEISTUNGEN UND NACHMALIGEN VERTRAGSÄNDERUNGEN