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RPA Inhaltsverzeichnis Heft 2/2008

Heft 2 v. 1.4.2008

Editorial

  1. LIEBE LESERINNEN UND LESER!

Tätigkeitsbericht

  1. REISNER, DAS BUNDESVERGABEAMT IM JAHR 2007

Fachbeitrag

  1. GÖTZL, MÖLLER, AKTUELLER STAND DER IN-HOUSE-VERGABE - DER VERSUCH EINER SYSTEMATISIERUNG

Entscheidungsbesprechung

  1. ETLINGER, WIDERRUF AUFGRUND EINES VERBLIEBENEN ANGEBOTS: WIE WEIT REICHT DER PRÜFUNGSUMFANG DES BVA?

Judikatur

    1. RPA-Slg-Int
    2. Abgrenzung Bauauftrag - Dienstleistungsauftrag
    3. Keine zwingende Bekanntmachung unterhalb der Schwellenwerte
    4. Gebot zur Zusammenrechnung aller Lose
    5. Neutralisierung des Wissensvorsprungs eines Bieters
    6. Keine militärische Beschaffung allein wegen der militärischen Nutzbarkeit des für zivile Zwecke angeschaffen Gutes
    1. RPA-Slg
    2. Abgrenzung von Bundes- und Landeszuständigkeit nach der Zuordnung des Rechtsträgers
    3. Weitere Anwendbarkeit aufgehobener Normen
    4. Kein Widerruf bei korrigierbarem Fehler des Auftraggebers bei der Angebotsbewertung
    5. Nicht-Ausscheiden eines Angebotes stellt keine Willenserklärung dar
    6. Nichtausfüllen von Formblättern stellt unbehebbaren Mangel dar
    7. Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen
    8. Aussetzen der Angebotsfrist ist geeignete Maßnahme
    9. Ein Begehren ist erst mit tatsächlichem Einlangen bei der Behörde anhängig
    10. Gebühr für Besprechung mit Senat ist Mühewaltung zuzurechen
  1. PAPST, VwGH: EIN FUSSBALLVEREIN, DER IN WIRTSCHAFTLICHER KONKURRENZ ZU ANDEREN SPORTVEREINEN STEHT, FÄLLT NICHT UNTER DEN GELTUNGSBEREICH DES BVERGG 2002
  2. HOFER, BVA: DIE ÖBB-IMMOBILIENMANAGEMENT GMBH IST ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBERIN UND BEIM PROJEKT „BAHNHOF-CITY WIEN“ SEKTORENAUFTRAGGEBERIN
  3. KEISLER, BVA: ZUR ERMESSENSAUSÜBUNG BEI DER INANSPRUCHNAHME DES WIDERRUFSGRUNDES GEMÄSS § 139 ABS 2 Z 2 BVERGG
  4. STIEFELMEYER, NICHTIGERKLÄRUNG DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG WEGEN VERGABERECHTSWIDRIGER ANGEBOTSPRÜFUNG
  5. FRAUENBERGER-PFEILER, EuGH: GEHEIMNISSCHUTZ BEI BEWEISAUFNAHME UND AKTENEINSICHT IN DER VERGABEKONTROLLE
  6. GRASBÖCK, SCHLUSSANTRÄGE EuGH: ZUR AUSSCHREIBUNGSPFLICHT BEI DER VERGABE VON NACHRICHTENAGENTURDIENSTLEISTUNGEN UND NACHMALIGEN VERTRAGSÄNDERUNGEN
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