Die vorliegende Ausgabe enthält einen Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamtes für das Jahr 2007. Positiv aus Sicht der Rechtsschutzsuchenden ist die offensichtlich rasche und qualitativ hohe Erledigung der Anträge. Negativ ist, dass das BVA in Relation zur Fülle der jährlich in Österreich anfallenden Auftragsvergaben nur in sehr wenigen Fällen angerufen wird. Offensichtlich führt eine Abwägung der Bieter über ihre Chancen, durch ein Nachprüfungsverfahren einen Auftrag zu erlangen und die dafür anfallenden Kosten dazu, dass nur sehr selten tatsächlich Verfahren vor dem BVA eingeleitet werden.