BVA, 25.10.2007, N/0086-BVA/07/2007-62
BVergG § 320 Abs 1
Wenngleich die Antragstellerin zu keinem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vom Auftraggeber formell ausgeschieden wurde, ist die Antragslegitimation der Antragstellerin von Amts wegen zu prüfen (vgl VwGH 28.3.2007, 2005/04/200). Der Auftraggeber behauptete, dass der Antragstellerin die Antragslegitimation fehle, da sie nicht nur zu ihren bekannt gegebenen Referenzprojekten in Bezug auf die Zuschlagskriterien, sondern auch bei den für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit zu erfüllenden Eignungskriterien unrichtige Angaben gemacht habe, sodass das Angebot auszuscheiden gewesen wäre.