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Fehlende Antragslegitimation bei drittgereihtem Angebot

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2007/49RPA 2007, 304 Heft 6 v. 1.12.2007

VKS Wien, 28.06.2007, VKS-3115/07

WVRG 2007 § 20 Abs 1

Damit ist im Rahmen der rechtlichen Beurteilung davon auszugehen, dass die Antragstellerin mit ihrem Angebot bezüglich des Gebietsteiles 1 an 3. Stelle gereiht ist und sie damit, selbst bei Stattgebung ihres Antrages auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 12.4.2007, nicht selbst den Zuschlag erhalten könnte. Nach § 20 Abs 1 WVRG 2007 kann nur jener Unternehmer oder jene Unternehmerin die Nichtigerklärung einer gesondert anfechtbaren Entscheidung, vorliegend der Zuschlagsentscheidung, begehren, sofern ihm oder ihr durch eine behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Da im Hinblick auf das einzige Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises vor der Antragstellerin zwei weitere Angebote gereiht sind, hätte sie selbst bei Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung keine Chance mehr, den Zuschlag selbst zu erhalten. Es kann ihr somit im gegenständlichen Verfahren auch ein Schaden nicht entstehen. Voraussetzung für eine wirksame Anfechtung ist jedoch, dass die Bewerbung eines Bieters für die Zuschlagserteilung geeignet gewesen wäre und ihm durch Nichtberücksichtigung seines Angebotes ein Schaden entstehen könnte oder entstanden ist. Ist dieser Umstand nicht gegeben, ist die Antragslegitimation zu verneinen und der Nachprüfungsantrag zurückzuweisen (vgl VwGH 27.9.2000, 2000/04/0050, VKS-1471/006; VKS -3066/06 uva).

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