• BVergG 2006 - das Begräbnis von technischen Alternativangeboten?
Die „Alternativenfreundlichkeit“ der öffentlichen Auftragsvergabe war jahrzehntelang unbestrittener Konsens in Österreich: „... sind Alternativangebote zulässig. ... Eine Nichtzulassung von Alternativangeboten ist nur aus wichtigen Gründen vorzusehen und ...“ (§ 69 BVergG 2002).