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MANGELNDE LEISTUNGSFÄHIGKEIT VON „NEUEN“ BAUUNTERNEHMEN

EntscheidungsbesprechungGUNTER ESTERMANNRPA 2005, 224 Heft 4 v. 1.9.2005

Referenzen spielen in der Vergabepraxis eine bedeutende Rolle. Sie dienen in erster Linie als Indikator für die Erfahrung eines Unternehmers bzw dessen Qualität. Obwohl sie daher grundsätzlich unternehmensbezogen sind, gibt es immer wieder potentiell anfechtungsgefährdete1)1)Vgl EuGH 19.6.2003, C-315/01 ; VwGH 1.3.2005, 2002/04/0125 = RPA 2005, 168 mit Anm Pock; BVA 2.10.2003, 17N-80/03-37; UVS Vlbg 21.5.2002, Vlbg 3-14-02; UVS Bgld 26.7.2002, 085/06/01007; B-VKK 4.11.2002 S-88 und S-89 uva. Versuche zur Verwendung als Zuschlagskriterium. Die auf Seite 236 dieses Heftes zusammengefasste Entscheidung BVA 31.3.2005, 14N-10/05-15, zeigt allerdings, dass die Judikatur der Vergabekontrollbehörden auch bei Referenzen im Bereich der unternehmensbezogenen Eignungskriterien zu unerwarteten bzw unerwünschten Ergebnissen führen kann.

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