Das Bundeskanzleramt hat den Ministerialentwurf für ein BVergG 2006 veröffentlicht. Neben der Umsetzung der neuen Richtliniengeneration auf europäischer Ebene soll das BVergG 2006 im BVergG 2002 vorhandene Fehler beseitigen, EuGH-Urteilen Rechnung tragen und darüberhinaus in verschiedenen Bereichen als notwendig erachtete Neuerungen einführen.