VwGH, 30.06.2004, 2004/04/0028
AVG § 13
Der gegenständliche, auf § 4 VergNprG gestützte Antrag wurde vor Zuschlagserteilung gestellt. Er richtet sich (auch) gegen die Entscheidung der mitbeteiligten Partei, wonach der Zuschlag dem Containerdienst B. erteilt werden soll, also gegen die Zuschlagsentscheidung. Die Beschwerdeführerin macht damit im Wesentlichen geltend, dass den beiden an erster und zweiter Stelle gereihten Bietern die technische Leistungsfähigkeit fehle. Diese Bieter wären daher auszuscheiden gewesen, weshalb die Beschwerdeführerin als verbleibende Bestbieterin zum Zug gelangen müsse. (...) Aus dem gesamten Inhalt dieses Antrages ist ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin damit die Beseitigung der angefochtenen Zuschlagsentscheidung - und in der Folge eine Zuschlagsentscheidung zu ihren Gunsten - anstrebt. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der Formulierung des Antrages, wonach begehrt werde, die Zuschlagsentscheidung für „rechtswidrig“ zu erklären, lediglich um ein Vergreifen im Ausdruck, ergibt sich doch eindeutig, dass die Beschwerdeführerin die - gemäß § 3 Abs 1 Z 2 und § 14 VergNprG einzig mögliche - Nichtigerklärung dieser Entscheidung begehrt.