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BVA: ÜBERWÄLZUNG UNKALKULIERBARER RISIKEN

JudikaturHUBERT REISNERRPA 2005, 31 Heft 1 v. 1.2.2005

BVergG 2002 § 66 Abs 3, BVergG 2002 § 162 Abs 2 Z 2, BVergG 2002 § 163 Abs 1, BVergG 2002 § 174 Abs 1 Z 2

Ein Bieter würde sich seiner Rechte begeben, verließe er sich trotz mehrfacher Rügen von Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen während der Angebotsfrist auf eine - nicht in seinem Einflussbereich stehende - Berichtigung der Ausschreibung durch den Auftraggeber und unterließe er den Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung vor dem BVA.

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