BVergG 2002 § 66 Abs 3, BVergG 2002 § 162 Abs 2 Z 2, BVergG 2002 § 163 Abs 1, BVergG 2002 § 174 Abs 1 Z 2
Ein Bieter würde sich seiner Rechte begeben, verließe er sich trotz mehrfacher Rügen von Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen während der Angebotsfrist auf eine - nicht in seinem Einflussbereich stehende - Berichtigung der Ausschreibung durch den Auftraggeber und unterließe er den Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung vor dem BVA.