BVergG 2002 § 93 Abs 4, BVergG 2002 § 98 Z 3
Im Rahmen des Vergabekontrollverfahrens ist von der Behörde nicht nur zu prüfen, ob die betriebswirtschaftliche Erklär- und Nachvollziehbarkeit von sachkundigen Personen auf Grund ausreichender Unterlagen geprüft worden ist, sondern muss - ebenso wie vom Auftraggeber - auch geprüft werden, ob ein seriöser Unternehmer die angebotenen Leistungen zu den angebotenen Preisen erbringen kann.