BVergG 2002 § 21 Abs 1, BVergG 2002 § 69, BVergG 2002 § 98, BVergG 2002 § 163 Abs 1
Ein für die Beurteilung der Antragslegitimation relevanter, offenkundiger Ausscheidensgrund liegt nicht vor, wenn zur Beurteilung ein Sachverständiger beizuziehen wäre und der Bieter formal nicht ausgeschieden worden ist.