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ZUR SANIERUNG VON AUSSCHREIBUNGSFEHLERN

EntscheidungsbesprechungCHRISTIAN FINKRPA 2005, 14 Heft 1 v. 1.2.2005

In seiner Entscheidung vom 9.8.2004, E VNP/11/2004.006/009, „Elektrotechnik Krankenhaus Oberwart“ (siehe Seiten 43 ff dieses Heftes) tätigt der UVS Burgenland bemerkenswerte Ausführungen unter anderem zum Eintritt der Präklusion sowie zu den Auswirkungen eines zu einschränkend benannten Beschwerdepunkts.

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