Mit einem Paukenschlag endete das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH zu Rs C-26/03 -Stadt Halle (siehe dazu die Seiten 58 ff in diesem Heft). In unmissverständlicher Klarheit hat der EuGH im Urteil vom 11.1.2005 festgehalten, dass eine ausschreibungsfreie Vergabe im Rahmen des „In-House-Privilegs“ an gemischtwirtschaftliche Gesellschaften nicht zulässig ist. Trotz der sehr klaren und knappen Begründung wirft die Entscheidung aber einige Fragen auf.