Art 8 und Art 1 Abs 1 der Richtlinie 92/50/EWG
Beteiligt sich ein öffentlicher Auftraggeber als Bieter an einem Vergabeverfahren und beabsichtigt er, den Auftrag (teilweise) im Wege einer Subvergabe zu erfüllen, hat er auf diese Vergabe das Vergaberecht anzuwenden.