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VwGH: GEBÜHRENREGELUNG FÜR BAUAUFTRÄGE IM UNTERSCHWELLENBEREICH VERFASSUNGS- UND GEMEINSCHAFTSRECHTSKONFORM*)*)Für die Erstellung des Rechtsprechungsbeitrags sind wir Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Bernhard Stöberl, Mitglied des (vergaberechtlichen) Senats 4 des VwGH zu Dank verpflichtet.

JudikaturALEXANDER LATZENHOFERRPA 2004, 253 Heft 4 v. 1.10.2004

BVergG 2002 § 167 Abs 2 Z 4, BVergG 2002 § 177 Abs 1

Die Pauschalgebühr beeinträchtigt die Effektivität des Rechtsschutzes im Vergabeverfahren nicht.

VwGH, 30.06.2004, 2004/04/0081 „Unzulässiger Feststellungsantrag - Gebührenvorschreibung“

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