VwGG § 34 Abs 1, VwGG § 34 Abs 3, Stmk VergG 1998 § 90
Hinsichtlich des geltend gemachten Rechts auf Nichtigerklärung von im Zuge des Vergabeverfahrens ergangenen Entscheidungen des Auftraggebers fehlte es der beschwerdeführenden Partei bereits im Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde am Rechtsschutzbedürfnis, da der Zuschlag bereits vor Beschwerdeerhebung erteilt wurde und im Rahmen der Vergabekontrolle nicht beseitigt werden kann.