VfGG § 85 Abs 2, B-VG Art 144, BVergG 2002 § 20 Z 42
Nichtigkeitsbescheide der Vergabekontrollbehörden entfalten einem Vollzug im Sinne des § 85 Abs 2 VfGG zugängliche Wirkungen. Einer dagegen gemäß Art 144 B-VG eingebrachten Bescheidbeschwerde kann daher aufschiebende Wirkung zuerkannt werden.