In seiner Entscheidung vom 29.3.2004, 15N-06/04-29, „Stadion Waidmannsdorf“ (siehe Seite 182 dieses Heftes), hat das BVA eine Reihe rechtlicher Probleme behandelt. Besonders breiter Raum wurde dabei der Zulässigkeit einer gemeinsamen Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen eingeräumt. Überdies wurde in geradezu bestechender Klarheit zur Ausgestaltung von Auswahlkriterien Stellung genommen.