Für die Beteiligung an einem Vergabeverfahren, welches insbesondere die Ausführung von Spleißungen und die Installation einer Video- und Stauüberwachungsanlage zum Inhalt hat, ist eine Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO 1994) jedenfalls erforderlich.