1. Vorbemerkung
Geistig-schöpferische Dienstleistungen sind gem. BVergG 2002 Dienstleistungen, die nicht zwingend zum gleichen Ergebnis führen, weil ihr wesentlicher Inhalt in der Lösung einer Aufgabenstellung durch Erbringung geistiger Arbeit besteht. Für derartige Leistungen ist ihrer Art nach zwar eine Ziel- oder Aufgabenbeschreibung, nicht jedoch eine vorherige eindeutige und vollständige Beschreibung der Leistung möglich. Dies bezieht sich insbesonders auch auf die Qualität und damit auf den jeweiligen Wert des Produktes der geistigen Leistung.