Verfassungsgerichtshof hebt mit § 126a BVergG erstmals Verfassungsbestimmung auf
(VfGH 11.10.2001, G 12/00 ua)
Zum ersten Mal hat der Verfassungsgerichtshof den Schritt gewagt und eine Verfassungsbestimmung des Bundes als verfassungswidrig aufgehoben. Mit § 126a wurde Ende 2000 eine Verfassungsbestimmung in das BVergG eingefügt, der zufolge die landesgesetzlichen Vorschriften über die Organisation und Zuständigkeit der Kontrolle der öffentlichen Auftragsvergabe in den Ländern als nicht bundesverfassungswidrig zu gelten haben.