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Handlungsalternativen bei mangelhaften Ausschreibungen aus Sicht des Vergaberechts

AufsätzeWalter Reckerzügl , Herwig SchwarzRPA 2001, 113 Heft 3 v. 1.12.2001

5. Vorbehalte

Vorbehalte sind schriftliche Erklärungen eines Bieters über Annahmen, die seinem Angebot zugrunde liegen. Sie sind Inhalt des Begleitschreibens und als solche Teil des Angebotsschreibens und damit Angebotsinhalt.2121 Hager, Die Systematik von Ausschreibungen, Angeboten und Bauverträgen (1996), 133, 398. Vorbehalte sind demzufolge dem Angebot beizulegen und auch bei der Angebotsöffnung vorzulesen.2222ÖN A 2050, Pkt 6.2.5 Z 6 und 7.2.6; § 43 BVergG iVm ÖN A 2050, Ausgabe 1993, Pkt 3.2.5 Z 7. Folgende Zwecke werden damit verfolgt:

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