Nach § 2 Z 4 ElAbgG ist der von Photovoltaikanlagen (PVA) selbst erzeugte und nicht in das Netz eingespeiste, sondern selbst verbrauchte Strom von der Elektrizitätsabgabe ohne Mengenbegrenzung befreit.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.