Im gegenständlichen Fall wurde von einer Gemeinde unter Anwendung des Art 34 BBG 2001 eine Liegenschaft samt Amtsgebäude sowie deren Verwaltung per 31. 12. 2007 in eine KG, deren Kommanditistin die Gemeinde ist, ausgegliedert.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.