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Vorsteuerabzug einer Religionsgemeinschaft trotz fehlender UID-Nummer auf der Rechnung

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2020/28RFG-SRa 2020, 184 Heft 4 v. 19.11.2020

Beschwerdeführerin war eine anerkannte Religionsgemeinschaft. Sie ließ ein Gebäude errichten, das steuerpflichtig zu Wohnzwecken vermietet wurde. Die Geltendmachung der in den Rechnungen für die Generalplanung des Architekten ausgewiesenen Vorsteuerbeträge wurde von der belangten Behörde nicht anerkannt, weil auf den Rechnungen die UID-Nr der Religionsgemeinschaft fehlte.

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