Der beschwerdeführende Tourismusverband hat den Veranstalter eines Sportevents unterstützt und zu diesem Zweck die Unterbringungskosten für die Mannschaften in einem Hotel übernommen und sich an den Kosten der Sicherheitsdienstleistungen beteiligt.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.