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Steuerbefreiung von auf elektronischem Weg erbrachten Unterrichtsleistungen (Fernunterricht)

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2020/26RFG-SRa 2020, 184 Heft 4 v. 19.11.2020

Die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG gilt auch für Unterrichtsleistungen, wenn der Unterricht in Form von Online-Schulungen (Fernlehrgänge, Fernstudium) erbracht wird. Da es im Wesentlichen auf die Vermittlung von Kenntnissen berufsbildender Art ankommt, ist die Art und Weise der Wissensvermittlung ohne Belang - das Erreichen der gesetzlichen Ziele ist maßgeblich.

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