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Vorsteuerkorrektur bei gemischter Nutzung einer Cafeteria

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2020/30RFG-SRa 2020, 185 Heft 4 v. 19.11.2020

Ein grundsätzlich umsatzsteuerfrei betriebenes Altenheim errichtete eine Cafeteria unter Geltendmachung der Vorsteuern im Ausmaß von 90 %. Die Nutzung der Cafeteria sollte hauptsächlich durch außenstehende Dritte und nicht durch Heimbewohner erfolgen.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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