Eine Stadtgemeinde vermietet ein Musikschulgebäude an einen Gemeindeverband zum Betrieb der Musikschule zu einem sehr geringen jährlichen Mietzins iHv Euro 180,- zuzüglich Betriebskosten (wobei diese vom Mieter direkt getragen wurden und vom Vermieter auch keine Verwaltungskostenpauschale verrechnet wurde).
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.