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Vermietung einer Musikschule - Liegt ein BgA vor?

Steuer-RadarKörperschaftsteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2020/31RFG-SRa 2020, 185 Heft 4 v. 19.11.2020

Eine Stadtgemeinde vermietet ein Musikschulgebäude an einen Gemeindeverband zum Betrieb der Musikschule zu einem sehr geringen jährlichen Mietzins iHv Euro 180,- zuzüglich Betriebskosten (wobei diese vom Mieter direkt getragen wurden und vom Vermieter auch keine Verwaltungskostenpauschale verrechnet wurde).

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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