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Abfallwirtschaftsverband stellt keinen Produktionsbetrieb iSd EnAbgVergG dar

Steuer-RadarEnergieabgabenvergütungAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2020/21RFG-SRa 2020, 127 Heft 3 v. 25.8.2020

Für die Bestimmung des betrieblichen Schwerpunkts nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz sind nur jene Tätigkeiten maßgeblich, die auch zu entsprechenden Umsätzen führen. Ein Produktionsbetrieb erzielt folglich (zumindest überwiegend) Umsätze aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern, die er (zuvor) selbst hergestellt hat.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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