Die Gebührenbefreiung für die Vermietung von Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, ist keine persönliche, sondern eine sachliche Begünstigung. Es ist nicht erforderlich, dass der Mieter selbst in dem Gebäude wohnt.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.