Eine Depotübertragung von Wertpapieren von einem steuerpflichtigen Depot (Hoheitsbereich) auf ein steuerfreies Depot (Pensionsfonds) bei derselben Bank fällt nicht unter die Befreiung des § 27 Abs 6 Z 2 erster Teilstrich EStG (für Übertragung auf ein anderes Depot desselben Steuerpflichtigen) und ist daher steuerpflichtig.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.