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Keine Energieabgabenvergütung für einen Krankenhausbetrieb im Jahr 2013

Steuer-RadarEnergieabgabenvergütungAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2020/22RFG-SRa 2020, 127 Heft 3 v. 25.8.2020

Der Betrieb eines Krankenhauses stellt keinesfalls einen "Produktionsbetrieb" iSd Energieabgabenvergütungsgesetzes dar.

Gem § 2 Abs 1 EnAbgVergG besteht ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht.

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