Der Betrieb eines Krankenhauses stellt keinesfalls einen "Produktionsbetrieb" iSd Energieabgabenvergütungsgesetzes dar.
Gem § 2 Abs 1 EnAbgVergG besteht ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht.