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Aufteilung Vorsteuern bei gemeinnützigem Sportverein

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2020/1RFG-SRa 2020, 11 Heft 1 v. 21.2.2020

Ein gemeinnütziger Verein wurde mit dem Zweck gegründet, eine Sportanlage (Loipe) zu errichten und zu betreiben sowie Sportveranstaltungen durchzuführen und zu organisieren. Der Verkauf von Eintrittskarten war gem § 6 Abs 1 Z 14 UStG unecht umsatzsteuerbefreit.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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