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"Einbringung" eines Hoheitsbetriebes - Firmenwert ist aktivierungspflichtig

Steuer-RadarUmgründungAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2020/14RFG-SRa 2020, 89 Heft 2 v. 4.6.2020

Nach Ansicht des VwGH (2018/15/0002) ist ein Hoheitsbetrieb (im vorliegenden Fall konkret Stadtwerke-Betriebe) kein einbringungsfähiges Vermögen. Dessen "Einbringung" in eine Kapitalgesellschaft ist als Tausch gem § 6 Z 14 EStG zu qualifizieren und mit dem gemeinen Wert zu bewerten.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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