Im gegenständlichen Fall betreibt die Beschwerdeführerin ein Yogazentrum, in dem ua eine Yoga-LehrerInnen-Ausbildung angeboten wird (Beschwerde aus dem Jahr 2015). Hinsichtlich der durchgeführten Ausbildung wurde die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG angewendet.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.