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Kein ermäßigter Steuersatz für Schneeräumung

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2019/23RFG-SRa 2019, 155 Heft 4 v. 10.12.2019

Der Beschwerdeführer unterwarf die Schneeräumung zum Großteil dem ermäßigten Steuersatz nach § 10 Abs 2 Z 13 UStG (Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen).

Das BFG stellte fest, dass die Schneeräumung nicht unter den ermäßigten Steuersatz für Müllbeseitigung

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