Die Beschwerdeführerin kaufte im Jahr 2014 eine Liegenschaft, wobei zum Zeitpunkt des Kaufs ein Teil der Liegenschaft an nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter vermietet war. Die Mietverhältnisse wurden vor September 2012 abgeschlossen und
Nach Ansicht des Finanzamts kommt es durch den Erwerb der Liegenschaft zu einem Wechsel auf der Vermieterseite und damit zur Begründung eines