Im gegenständlichen Urteil geht es um eine gemeinnützige GmbH, deren Betriebsgegenstand in der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien besteht. Im Rahmen des Projekts "IWA - Individuelle Wege zur Arbeit für junge Menschen" wurde die Gesellschaft vom Bundessozialamt auf vertraglicher Basis beauftragt, Jugendliche bzw junge Erwachsene bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.